ISie können bei uns eine Kurzzeitversicherung zusammen mit den jeweiligen Kurzzeitkennzeichen erwerben. Bei der Kurzzeitversicherung handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung, deren Laufzeit auf 5 Tage begrenzt ist.
Im europäischen Ausland ist eine Nutzung der Kurzzeitkennzeichen nur in Verbindung mit der grünen, internationalen Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) und nur in einigen Ländern möglich. Leider gibt es hierbeiin vielen Ländern noch erhebliche Schwierigkeiten bei der Nutzung. Diese erfolgt auf eigene Gefahr des Halters bzw. Nutzers.
Wenn Sie ein Fahrzeug dauerhaft ins Ausland überführen wollen, sollten Sie darum Ausfuhrkennzeichen in Verbindung mit einer Ausfuhrversicherung verwenden.
Für Überführungen von Fahrzeugen ins Ausland bieten wir die Ausfuhrversicherung an. Die Anerkennung des Versicherungsschutzes im Ausland ist durch ein internationales Abkommen zwischen den Ländern gesichert, die auf dem internationalen Versicherungsschein (Grüne Karte) aufgeführt sind, sofern die Zulassungspapiere von einer amtlichen Stelle ausgefüllt sind.
Einige Länder, überwiegend in Ost-Europa (z.B. Polen und Ungarn), verlangen trotz des internationalen Abkommens eine zusätzliche Grenzpolice. Bei der Ausfuhrversicherung handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung deren Laufzeit von 9 Tagen bis zu einem Jahr bedarfsgerecht gewählt werden kann.
Wer sein Auto neu anmeldet, bekommt keinen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief mehr ausgehändigt. Bei Neuzulassungen werden stattdessen die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II ausgestellt. Auch bei Ummeldungen, Halterwechseln oder technischen Änderungen am Fahrzeug werden die alten Scheine und Briefe gegen die neuen Bescheinigungen ausgetauscht. Darüber hinaus müssen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief aber nicht extra umgetauscht werden, sondern behalten weiterhin Ihre Gültigkeit.
Für die Neuzulassung eines Fahrzeugs benötigen Sie die folgenden Unterlagen, die Sie bitte dem Straßenverkehrsamt bzw. der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen:
Auf der Zulassungsstelle erhalten Sie einen schriftlichen Beleg über Ihr gewünschtes oder zugewiesenes Kfz- Kennzeichen. Mit diesem Beleg können Sie sich die passenden Nummernschilder bei uns anfertigen lassen. Mit den neuen Nummernschildern ausgestattet gehen Sie anschließend zurück zum Straßenverkehrsamt, wo Ihnen ein neuer Fahrzeugschein und die Zulassungsplakette ausgestellt werden. Dafür müssen Sie erneut Ihren Fahrzeugbrief und die EVB-Nummer Ihrer Kfz-Versicherung vorzeigen. Zudem werden die TÜV- und AU-Plaketten in das Nummernschild eingesetzt. Damit haben Sie Ihr Auto erfolgreich angemeldet. Jetzt müssen Sie lediglich noch die neuen Nummernschilder am Auto oder Motorrad anbringen.
Weitere Fragen rund um Kennzeichen, Zulassung von Fahrzeugen sowie gesetzliche Vorschriften
erläutern wir Ihnen gern vor Ort - Sie finden uns direkt im Rathaus von Wedemark!